Kirchenaustritt

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken, dass Sie bisher bei uns Mitglied gewesen sind.

Unter anderem durch Ihre Kirchensteuern konnten wir viel Gutes bewirken:

  • Viele Menschen haben in schweren Lebenssituationen Begleitung und Unterstützung erhalten.
  • Grundlegende Werte unserer Kultur konnten an die nächsten Generationen weitergegeben werden.
  • Besondere Lebensstationen wurden durch Gottesdienste feierlich und seelsorgerlich begleitet.
  • Unsere schöne Seemer Kirche konnte betrieben und instand gehalten werden.

Da wäre noch viel mehr aufzuzählen, zu dem Sie auch beigetragen haben (Förderung der Gemeinschaft; gegenseitige Hilfeleistungen; Einsatz von Freiwilligen).

Wir bedauern, dass Sie aus der Landeskirche austreten wollen, aber respektieren diesen Entscheid selbstverständlich. Gerne ist unser Pfarrteam bereit, mit Ihnen über Ihre Beweggründe zu sprechen.

Steht Ihr Entscheid dennoch fest, müssen Sie Ihre Austrittserklärung handschriftlich unterzeichnet – also per Post – der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes (d.h. Winterthur-Seen) einreichen. Sie sind somit nicht an den Kirchenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Eine Austrittserklärung per Mail ist leider nicht gültig.

Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege. Wir werden Sie informieren, sobald der Austritt in Bearbeitung ist, und werden Ihnen am Ende das offizielle Austrittdokument zusenden.

Sie sind jederzeit eingeladen, der Landeskirche wieder beizutreten.

Kontaktadresse

Ref. Kirchgemeinde Winterthur-Seen
Sekretariat
Kanzleistrasse 37
8405 Winterthur